Die Eingangszone

Sehr geehrte Damen und Herren,

die Eingangszone ist im Regelfall Ihr erster Anlaufpunkt bei allen Fragen rund um das Thema "Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes". Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Jobcenters stehen Ihnen dort mit Rat und Tat zur Seite, um ihre Anliegen zu bearbeiten.

Da nicht alle Fragestellungen einer persönlichen Vorsprache im Jobcenter bedürfen, können Sie sich bei einer Vielzahl von Angelegenheiten auch an das Service-Center des Jobcenters wenden.  Dieses können Sie schnell und bequem unter der Rufnummer 03381 -  20 80  300 erreichen.

Das Service-Center steht Ihnen beispielsweise bei folgenden Anliegen zur Verfügung:

- bei Terminwünschen
- bei Veränderungen (z.B. falls Sie uns über Ihre Arbeitsaufnahme in Kenntnis setzen möchten)
- bei Krankmeldungen

Die telefonische Erreichbarkeit ist werktags von Montag bis Freitag im Zeitraum von 08.00 Uhr bis 18.00 Uhr gewährleistet.

Erstmalige Beantragung von Leistungen nach dem SGB II:
Wenn Sie zum ersten Mal Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes nach den SGB II beantragen müssen, sprechen Sie als Erstes am Empfang der Eingangszone vor.

Im Zuge des Sozialschutzpaketes wurde die Antragstellung für Leistungen nach dem SGB II vereinfacht. Weitere Informationen finden Sie hier.

Dazu ist es erforderlich, dass Sie die Personaldokumente (Personalausweise) von Ihnen und den mit Ihnen im Haushalt lebenden Personen mitführen und vorlegen können. Im Rahmen eines Erstgesprächs wird geprüft, ob Sie und die mit Ihnen lebenden Personen einen Anspruch auf Leistungen nach dem SGB II haben. Sofern festgestellt wird, dass ein Anspruch besteht, werden dann Ihre Daten erfasst und die Antragsformulare ausgehändigt.

Im Rahmen eines weiteren Termins haben Sie die Möglichkeit, die vollständigen Antragsunterlagen abzugeben. Im Anschluss daran wird Ihr Antrag abschließend geprüft und beschieden.

Weiterbewilligung von Leistungen:
Nach Ablauf des angegebenen Bewilligungszeitraums können Sie bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Eingangszone die Antragsformulare für die weitere Bewilligung der Leistungen abgeben. Alternativ können Sie die Antragsunterlagen auch per Post an das Jobcenter Brandenburg an der Havel schicken.

Des Weiteren kann ein Antrag auch über die Plattform Jobcenter.digital gestellt werden.

Weiteres:
Neben der Bearbeitung von Anträgen, haben Sie in der Eingangszone unter anderem auch die Möglichkeit, angeforderte Unterlagen abzugeben, Formulare ausgehändigt zu bekommen und Veränderungen in Ihren persönlichen Lebensverhältnissen anzuzeigen.

Sollte Ihr Anliegen einmal nicht direkt geklärt werden können, so besteht die Möglichkeit einen Termin beim zuständigen Fachbereich zu vereinbaren.

Hinweis:
Bitte bringen Sie zu jeder Vorsprache in der Eingangszone einen gültigen Personalausweis mit. Ausländische Mitbürger benötigen zur Klärung Ihres Anliegens einen Nachweis über Ihren Aufenthaltsstatus. Um lange Wartezeiten zu vermeiden, empfiehlt es sich die Eingangszone in den frühen Vormittagsstunden aufzusuchen.

Erreichbarkeit:
In die Eingangszone des Jobcenters Brandenburg an der Havel gelangen Sie, wenn Sie das Jobcenter direkt durch den Haupteingang in der Kirchhofstraße betreten und anschließend der Beschilderung folgen.