Für die Kundinnen und Kunden im SGB III gibt es bereits die Möglichkeit, verschiedene Anträge online zu stellen. Aus Kundenbefragungen wissen wir, dass auch viele Kunden des Jobcenters Brandenburg an der Havel ihr Anliegen online klären möchten. Deswegen hat die Bundesagentur für Arbeit für die gemeinsamen Einrichtungen ein neues Online-Portal eingerichtet.
Das Portal jobcenter.digital wird in allen 302 gemeinsamen Einrichtungen (gE) – also Jobcentern an denen die Bundesagentur für Arbeit und die jeweiligen Kommunen beteiligt sind – eingeführt.
Kundinnen und Kunden waren an der Entwicklung des Online-Angebots beteiligt. Dadurch ist eine hohe Nutzerfreundlichkeit gewährleistet. Außerdem gibt es eine Vielzahl an Erläuterungen und Ausfüllhinweisen.
Nein, die Anträge müssen nicht ausgedruckt werden, sondern können über ihr persönliches Nutzerprofil an das zuständige Jobcenter übermittelt werden.
Kundinnen und Kunden können ab sofort den Weiterbewilligungsantrag (WBA), samt Anlagen, online einreichen und dem Jobcenter Veränderungen mitteilen (VÄM). Außerdem haben die Kundinnen und Kunden die Möglichkeit, das Informationsangebot des Portals zu nutzen.
Die Funktionalitäten der erstmaligen Beantragung von Leistungen zur Grundsicherung für Arbeitssuchende (Hauptantrag) ist nicht Bestandteil des neuen Online-Angebots. Im Rahmen der Vorstudie zum Projekt GE-ONLINE hat ein damaliges Meinungsbild der gE ergeben, dass die erstmalige Beantragung von Leistungen zur Grundsicherung für Arbeitssuchende (Hauptantrag) persönlich durch die Kundinnen und Kunden in den gE erfolgen soll.
Ja, eine Registrierung ist notwendig. Um alle Funktionen des neuen Online-Angebots nutzen zu können, muss eine entsprechende Sicherheitsstufe vergeben werden. Diese kann nach einer erfolgten Ausweissichtprüfung vergeben werden.
Diese Prüfung erfolgt im Rahmen einer persönlichen Vorsprache im Jobcenter Brandenburg an der Havel.