Die neue Grundsicherung

von Jobcenter Brandenburg an der Havel

Das Wichtigste zum 13. Änderungsgesetz des SGB II

·       Das Bürgergeld heißt nunmehr Grundsicherung.rotes Paragraphenzeichen wird von einer Hand hochgehalten

·       Die schnelle Vermittlung in Arbeit hat wieder Vorrang.

·       Nach der Antragstellung findet ein persönliches Beratungsgespräch im Jobcenter statt. Gemeinsam wird ein Kooperationsplan erstellt.

·       Leistungsberechtigte müssen aktiv bei der Arbeitssuche mitwirken, Termine wahrnehmen und zumutbare Arbeitsangebote annehmen.

·       Bei Pflichtverletzungen oder unbegründeter Ablehnung zumutbarer Arbeit gelten strengere Sanktionen.

·       Die bisherige Karenzzeit für Vermögen und Unterkunft entfällt. Vermögen und Wohnkosten werden grundsätzlich früher geprüft.

·       Jobcenter erhalten zusätzliche Möglichkeiten, Leistungsmissbrauch zu verhindern.

Was bedeutet das für Bürgerinnen und Bürger?

Die Grundsicherung bleibt eine wichtige finanzielle Unterstützung für Menschen, die ihren Lebensunterhalt nicht selbst sichern können. Gleichzeitig werden Eigeninitiative und die aktive Zusammenarbeit mit dem Jobcenter stärker eingefordert. Wer seine Mitwirkungspflichten erfüllt, erhält weiterhin Unterstützung bei der Arbeitsvermittlung, Qualifizierung und Sicherung des Lebensunterhalts.

Die neue Grundsicherung - FAQ für Leistungsberechtigte

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