Leistungsgewährung

Die Mitarbeiter der Leistungsgewährung des Jobcenters Brandenburg an der Havel sind für die Anspruchsüberprüfung und Auszahlung von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes an bedürftige Personen zuständig.

Als Anspruchsberechtigte können Sie Geldleistungen wie Arbeitslosengeld II für Erwerbsfähige oder Sozialgeld für nicht erwerbsfähige Personen und zusätzliche Geldleistungen für eventuell bestehende Mehrbedarfe erhalten. Sie dienen der Sicherung Ihres Lebensunterhalts.

Um diese Leistungen empfangen zu können, müssen Sie einen entsprechenden Antrag stellen. Für die Tage vor der Antragstellung erhalten Sie keine Leistungen. Die für die Antragstellung erforderlichen Vordrucke erhalten Sie direkt im Jobcenter Brandenburg an der Havel. Alternativ können Sie diese auch bequem aus dem Downloadcenter herunterladen und bequem von zu Hause aus ausfüllen.

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