Das Besuchercenter

Sehr geehrte Damen und Herren,

das Besuchercenter ist im Regelfall Ihr erster Anlaufpunkt bei allen Fragen rund um das Thema "Bürgergeld". Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Jobcenters stehen Ihnen dort mit Rat und Tat zur Seite, um Ihre Anliegen zu bearbeiten.

Da nicht alle Fragestellungen einer persönlichen Vorsprache im Jobcenter bedürfen, können Sie sich bei einer Vielzahl von Angelegenheiten auch an die Servicehotline des Jobcenters unter der 03381 – 2080 300 wenden.

Zu folgenden Servicezeiten erreichen Sie uns telefonisch:

Mo      8:00 - 13 Uhr
Di        8:00 - 13:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr
Mi       nach Terminvereinbarung
Do       8:00 - 13:00 Uhr
Fr        nach Terminvereinbarung


Erstmalige Beantragung von Leistungen nach dem SGB II (Bürgergeld):
Wenn Sie zum ersten Mal Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes nach den SGB II beantragen oder mindestens 6 Monate kein Bürgergeld bezogen haben, sprechen Sie bitte als Erstes am Empfang des Eingangsbereichs vor.

Zur Identifikation ist es ist es erforderlich, dass Sie die Personaldokumente (Personalausweise, Reisepässe o.ä.) von Ihnen und den mit Ihnen im Haushalt lebenden Personen vorlegen können. Im Rahmen eines Erstgesprächs wird geprüft, ob Sie und die mit Ihnen lebenden Personen einen Anspruch auf Bürgergeld haben. Sofern festgestellt wird, dass ein Anspruch besteht, werden sodann Ihre Daten erfasst und die Antragsformulare ausgehändigt.

Bei individuellem Unterstützungsbedarf haben Sie im Rahmen eines weiteren Termins die Möglichkeit, die vollständigen Antragsunterlagen auch persönlich abzugeben. Im Anschluss daran wird Ihr Antrag abschließend geprüft und beschieden.

Weiterbewilligung von Leistungen:

Nach Ablauf des angegebenen Bewilligungszeitraums können Sie den Weiterbewilligungsantrag online über die Plattform Jobcenter.digital stellen, oder diesen direkt bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Besuchercenters abgeben.

Weiteres:
Der Kundenscanner des JobcentersNeben der Bearbeitung von Anträgen, haben Sie im Besuchercenter unter anderem auch die Möglichkeit, angeforderte Unterlagen selbstständig einzuscannen, Formulare ausgehändigt zu bekommen und Veränderungen in Ihren
persönlichen Lebensverhältnissen anzuzeigen.   

Nutzen Sie gern unseren Kundenscanner, der Ihre Unterlagen sofort digitalisiert und taggleich
dem oder der zuständigen Mitarbeitenden zur Prüfung zur Verfügung stellt.

Sollte Ihr Anliegen einmal nicht direkt geklärt werden können, so besteht die Möglichkeit
einen Termin beim zuständigen Fachbereich zu vereinbaren. Eine Terminvereinbarung ist jederzeit auch online möglich.

Hinweis:
Bitte bringen Sie zu jeder Vorsprache im Jobcenter einen gültigen Personalausweis mit. Ausländische MitbürgerInnen benötigen zur Klärung Ihres Anliegens einen Nachweis über Ihren Aufenthaltsstatus. Um lange Wartezeiten zu vermeiden, empfiehlt es sich in den frühen Vormittagsstunden vorzusprechen.

Erreichbarkeit:
In den Eingangsbereich des Jobcenters Brandenburg an der Havel gelangen Sie, wenn Sie das Jobcenter direkt durch den Haupteingang in der Kirchhofstraße 39 - 42 betreten und anschließend der Beschilderung bis ins 1. Obergeschoss folgen.

Mit freundlichen Grüßen
Team Besuchercenter

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