Information für geflüchtete Menschen aus der Ukraine

von Jobcenter Brandenburg an der Havel

 

Ukrainische Flüchtlinge haben ab dem 1. Juni 2022  Anspruch auf Beratung und finanzielle Unterstützung durch die Jobcenter.

Die Beantragung von Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II (SGB II) ist beim Jobcenter Brandenburg an der Havel möglich. Den Antrag auf Arbeitslosengeld II finden Sie zum Download auf der Website Jobcenter.digital, in Papierform erhalten Sie die Vordrucke vor Ort im Jobcenter.

Im Zeichen der Ukraine

Es besteht ein Anspruch auf Leistungen zum Lebensunterhalt (inkl. Krankenversicherung), zudem können die Kosten für Unterkunft und Heizung übernommen werden.
Voraussetzung für den Leistungsanspruch ist u. a. die Vorlage der sogenannten Fiktionsbescheinigung bzw. eines entsprechenden Aufenthaltstitels nach § 24 AufenthG. Sie erhalten auch Zugang zu allen Förder- und Qualifizierungsangeboten, wie zum Beispiel Sprachkursen, Integrationskursen sowie Weiterbildungen.
Das Jobcenter unterstützt bei der Anerkennung der Berufsabschlüsse
und arbeitet eng mit anderen Behörden und auch den Gemeinschaftsunterkünften zusammen.

Kontaktaufnahme für ukrainische Flüchtlinge in privaten Haushalten und Wohnungen der Stadt Brandenburg an der Havel:
Wie Sie uns telefonisch, per E-Mail oder postalisch erreichen erfahren Sie unter dem Link
https://www.jc-brandenburg.de/kontakt.html.

Sollten Sie zu den Sprechzeiten im Jobcenter vorsprechen, erhalten Sie einen Termin zur Beratung, welcher telefonisch oder persönlich stattfinden wird.

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